Kabinett
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Was bedeutet Kabniett in der Önologie?

Riesling KabinettDer Begriff “Kabinett” bezieht sich in der Önologie auf die erste Stufe der Prädikatsweine. In vergangenen Zeiten wurden der traditionell gebräuchliche Begriff “Cabinet” als Bezeichnung für die besten Weine des fürstlichen Cabinet-Kellers verwendet. Heutzutage wird damit ein ausgereifter und in der Regel leichter und spritziger Wein bezeichnet.

In den deutschen Weingesetzen aus den Jahren 1971 und 1994 ist “Kabinett” als die niedrigste Stufe der Qualitätsweine mit Prädikat definiert. Die Einstufung liegt zwischen einfachen Qualitätsweinen und Spätlesen. Das Mindestmostgewicht kann je nach Sorte und Anbaugebiet zwischen 67° und 85° Oechsle liegen. Ein Anreichern des Weines durch Zucker ist verboten. Ursprünglich wiesen Weine dieser Kategorie rund 9 – 10,5 % vol. Alkohol auf. Da gesetzlich keine Obergrenze festgelegt ist, findet man aus Marketinggründen inzwischen viele Kabinettweine mit 12,5 % vol. Alkohol im Handel.

In Österreich zeigt sich eine etwas andere Regelung. Dort gilt ein Kabinettwein als ein gehobener Qualitätswein. Wie in Deutschland darf er nicht angereichert sein, muss als Most aber mindestens 83,5° Oechsle aufweisen und darf nicht mehr als 9 g/l unvergorenen Zucker sowie 12,9 % vol. Gesamtalkohol enthalten. Der Export erfolgt wie bei allen österreichischen Prädikatsweinen ausschließlich in Flaschen.

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