Ertrag

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Was bedeutet Ertrag im Weinanbau

Im Weinbau wird der Ertrag im Allgemeinen in Doppelzentnern Trauben oder Hektolitern Wein pro Hektar angegeben. Es ist wichtig, daran zu denken, dass es Obergrenzen für die produzierbare Menge geben muss, da die Natur nicht willkürlich auf derselben Basis reproduziert werden kann. Eine Verringerung der Erträge bedeutet also nach dem Menge-Güte-Gesetz eine Steigerung der Qualität, die sich natürlich in höheren Preisen für den Wein niederschlagen muss. Nicht zuletzt angesichts der niedrigsten Preise für allgemeine Konsumgüter konnten daher im deutschen Weinbau niemals wirksame Maßnahmen zur Ertragsbegrenzung umgesetzt werden.

Die EU spielte eine entscheidende Rolle bei den Verhandlungen, die zur Einigung auf einen Minimalkompromiss zur Ertragsbegrenzung führten. Das neue System wird die Erträge für Tafelweine auf 75 bis 150 hl/ha begrenzen, allerdings mit einer 20%igen Zulage für höhere Erträge, die verkauft werden können, sobald es eine kleinere Ernte gibt. Dies wird dazu beitragen, dass Qualitätswein zur Verfügung steht und gleichzeitig die Produktion begrenzt wird.

Die oben beschriebenen Regelungen haben viele Spitzenweingüter in Deutschland dazu veranlasst, auf eine freiwillige Ertragsgrenze von etwa 60-80 hl/ha umzusteigen, um die Qualität ihrer Weine zu erhöhen. In Österreich legt ein 1993 verabschiedetes Gesetz die Obergrenze für Landwein, Qualitätswein und Prädikatswein auf 67,5 hl/ha fest. Wenn diese Hektargrenze überschritten wird, darf die gesamte Ernte dieses Jahrgangs nur noch als Tafelwein vermarktet werden.

Die Franzosen haben schon immer einen anderen Ansatz für den Weinbau gewählt, auch wenn das starre und rigorose System früherer Tage schon lange verschwunden ist. In einigen besonderen Gebieten, wie Sauternes und anderen, ist der Grundertrag (rendement de base) auf 25 hl/ha begrenzt, während er für die roten Spitzenlagen des Burgunds, von Chambertin bis Corton, laut Gesetz 35 hl/ha beträgt. Die tatsächlichen Höchsterträge (Plafond limite de classement) werden jedoch jährlich festgelegt und können die Basiserträge je nach Jahr um 10, 20 oder sogar 60% übersteigen. Da diese Regelung auch dazu führt, dass mehr produziert wird, als zunächst zulässig erscheint, verfolgen die Spitzenweingüter auch hier ihre eigene Politik der mehr oder weniger strengen Ertragsbegrenzung aus Qualitätsgründen.

Es setzt sich die Erkenntnis durch, dass für eine effektive Ertragsbegrenzung und maximale Qualität nicht nur ein strenger Schnitt und eine minimale Düngung Voraussetzung sind, sondern oft auch ein zusätzliches Ausdünnen der Triebe nach dem Fruchtansatz notwendig ist.

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