Tafelwein

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Tafelwein

Was ist Tafelwein?

Bis zum Jahr 2009, zur Einführung der EU-Weinmarktordnung, wurde der Begriff Tafelwein verwendet. Seitdem bezeichnet man diesen als “deutscher Wein unbestimmter Herkunft“. Bei der Bewertung von Weinen wird der Begriff Tafelwein zur Klassifizierung verwendet und als ein Wein mit niedriger Qualitätsstufe eingeordnet.

Dieser Wein unterliegt keiner besonderen Qualitätskontrolle und ist in der Weinbewertung im unteren Segment angesiedelt. Er belegt dabei einen der letzten Plätze in der Rangordnung. Die Qualitätsansprüche von Tafelwein sind im Allgemeinen eher niedrig. Dies bedeutet jedoch keinesfalls, dass es sich hierbei um ein geringwertiges Produkt handelt.

Tafelwein wird in der Weinbewertung zwar nicht als Produkt mit höchster Qualität eingestuft, dennoch ist er meist preiswert und kann durchaus über einen guten Geschmack verfügen. Für eine Bewertung muss keine Vielzahl an Vorgaben einhalten werden. Es gibt jedoch bestimmte Bedingungen, die der Wein einhalten muss, etwa aus welcher Anbauzone dieser stammt. Tafelweine sind Konsumweine und werden mitunter aus Verschnitten verschiedener Weine hergestellt. In Österreich oder der Schweiz wird Tafelwein auch als Tischwein bezeichnet.

Aufgrund der schlechten geografischen Lage einiger Länder sind ansässige Winzer gezwungen, Tafelwein anzubauen. Sie können die geforderten Standards für Qualitätswein nicht vorweisen. Der Unterschied zu einem Qualitätswein ist der, dass Tafelwein unbeachtet dessen Qualität bleibt. Es können etwa Beeren aus ganz Europa für die Herstellung verwendet werden. Die Rebsorte erfordert lediglich eine Zulassung und muss für die Weinherstellung anerkannt sein.

Da Beeren aus verschiedenen Regionen verwendet werden dürfen, sind lokale Angaben auf den Weinetiketten nicht zulässig. Ortsnamen, Anbaugebiete und bestimmte Lagen des Weines sind bei dieser Qualitätsstufe ebenfalls nicht Bestandteil am Etikett. “Chapatlisation“, die Zugabe von Zucker vor und während der Gärung zur Erhöhung der Alkoholkonzentration ist bei der Produktion eines Tafelweines in jedem Fall erlaubt und wird als zulässig anerkannt. Winzer nutzen jedoch immer wieder die Möglichkeit, Tafelwein zu keltern. “Keltern” meint das Auspressen des Saftes aus den Beeren im Zuge der Weinherstellung. Dadurch können kostspielige und aufwendige Maßnahmen zur Qualitätskontrolle vermieden werden.

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