Weinbrand

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Weinbrand
Foto: Weinbrand vom Weingut Schuh

Was ist Weinbrand?

Bei Weinbrand handelt es sich um einen EU-weit geschützten Begriff. Der Alkoholinhalt dieser Spirituose stammt hierbei vollständig aus Wein. Der aus dem hierfür zugrunde liegenden Weindestillat enthaltene Alkoholgehalt liegt zwischen 52 % und 86 % Vol. Die Spirituose Weinbrand selbst muss mindestens 36% Vol. Alkohol enthalten.

Bei deutschem Weinbrand sind es sogar mindestens 38 % Vol. Alkohol. Zudem gibt es weitere Bestimmungen, damit die Spirituose den Namen Weinbrand tragen darf. Weinbrand muss mindestens sechs Monate in einem Eichholzfass mit unter 1000 Litern oder mindestens 12 Monate in Fässern mit mehr Volumen gelagert werden.

Der Menthanolgehalt darf 200 Gramm auf 100 Liter reinem Alkohol nicht übersteigen. Die flüchtigen Bestandteile müssen demgegenüber mindestens 126 Gramm auf 100 Liter reinem Alkohol übersteigen. Weinbrand muss hierbei aus Branntwein gewonnen werden, der mit weniger als 94,8 Volumenprozent destilliert wurde. Hierbei kann Weindestillat zugesetzt sein oder nicht. Das Destillat darf später höchstens 50 % des gesamten Gehalts an Alkohol im fertigen Erzeugnis ausmachen.

Was darf im Weinbrand sein?

Ethanol aus landwirtschaftlichem Ursprung darf diesem Erzeugnis in keiner Form zugesetzt werden. Verboten sind Zusätze von Aromen, außer es handelt sich hierbei um traditionelle Verfahren in den verschiedenen Herstellungsländern. Vanilleschoten zum Abrunden des Geschmacks sind daher zum Beispiel erlaubt. Zudem ist es erlaubt, dass bis zu 3 % Vol. Zuckercoleur oder Zucker zugegeben werden. Bei der Farbe des Endprodukts handelt es sich nicht um ein Qualitätsmerkmal. Allerdings fällt weißer Weinbrand, der keine Farbe angenommen hat, da er nicht in einem Holzfass gelagert wurde, nicht unter den EU-rechtlichen Begriff Weinbrand.

Was ist der Unterschied zwischen Branntwein und Weinbrand?

Die Begriffe Branntwein und Weinbrand dürfen nicht verwechselt werden, denn es handelt sich um zwei unterschiedliche Spirituosen. So handelt es sich bei Branntwein um einen Überbegriff für Mischungen aus Spirituosen oder auch reine Spirituosen, die einen definierten Gehalt an Alkohol besitzen. Steuerrechtlicher Branntwein ist daher oft nicht aus Wein destilliert. Er besteht aus vielen Ausgangsprodukten, die stärke- oder zuckerhaltig sind, wie Kartoffeln, Getreide oder Obst. Das neue EU-Recht definiert Branntwein allerdings wieder als Destillat aus Wein.

Geschichte des Brandweines

Zu den ältesten Spirituosen weltweit gehören die destillierten Weine. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurden die ersten hochprozentigen alkoholischen Getränke im Gebiet der heutigen Türkei aus Wein gebrannt. Im Hochmittelalter verbreiteten sich dann die Destillate aus Wein in ganz Europa. Hier wurden sie allerdings vorerst nur in der Medizin genutzt. Aus dem damals deutschen Begriff “brandewin” wurde der englische Begriff “brandy wine”. Hieraus entstand dann der in Italien, Spanien und England genutzte Begriff “Brandy”, der durch die EU-Verordnung mit Weinbrand gleichgesetzt wird.

Bekannte Weinbrandmarken

Seit dem Jahr 1892 wird in Rüdesheim am Rhein der deutsche Weinbrand “Asbach Uralt” gebraut. Ein weiterer deutscher Weinbrand “Chantré” stammt aus Eltville am Rhein, ist aber jünger und wird hier erst seit dem Jahr 1953 hergestellt.

Für einen Weinbrand mit der Bezeichnung “Deutscher Weinbrand” muss dieser mindestens 38 % Vol. Alkohol enthalten. Ebenfalls ist für diesen Weinbrand auf dem Etikett eine amtliche Prüfungsnummer ersichtlich. Da die beiden Weinbrände “Chantré” und “Asbach Uralt” jedoch nur einen Alkoholgehalt von 36 % aufweisen, dürfen diese die Bezeichnung “Deutscher Weinbrand” nicht tragen.

Aus dem deutschen Destillationsbetrieb Eckes gibt es jedoch einen “Deutschen Weinbrand Zinn 40”. Noch im frühen 20. Jahrhundert wurde Weinbrand in Deutschland als “Cognac” bezeichnet. Allerdings handelt es sich hierbei um einen falschen Begriff für alle Weinbrände, unerheblich aus welcher Region sie stammen. “Cognac” darf sich ein Weinbrand nur nennen, wenn er auch aus der namentlich gleichen Region in Frankreich stammt. Allerdings gibt es den Begriff Weinbrand auch erst seit dem frühen 20. Jahrhundert.

So wurde Deutschland nach der Niederlage im Ersten Weltkrieg dazu gezwungen, den “Schutz für bestimmte Herkunftsangaben” einzuhalten, dies wurde im “Champagnerparagraph” des Versailler Vertrages festgehalten. Auch die Bezeichnung “Cognac” wurde hier festgehalten und der Begriff Weinbrand im Jahr 1923 vom Reichstag für alle anderen ähnlichen Spirituosen geschaffen.

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