halbtrocken

« Back to Glossary Index

Ein Wein gilt als trocken, wenn sein Restzuckergehalt unter den gesetzlich zulässigen Grenzwert fällt. In der EU liegt dieser Grenzwert bei 12 g/l. Wenn der Restzuckergehalt eines Weins höher als 12 g/l ist, wird er als halbtrocken eingestuft. Der Begriff “halbtrocken” kann verwendet werden, um einen Wein zu beschreiben, der in den halbtrockenen Bereich fällt, mit einem Restzuckergehalt zwischen 18 und 33 g/l.

« Zurück zum Glossar Index